Ingenieurbüro für Glas im Bauwesen
lutz wiegand

Sicherheitsglas im Privatbereich

 

Nach wie vor gibt es keine verbindlichen Regeln, Gesetze oder Normen, die für Privatbereiche die Verwendung von Sicherheitsglas vorgeben. Dabei ist schon die Abgrenzung von privat zu öffentlich oder Arbeitsstätte oft ein Problem. Selbst bei der Verwendung im öffentlichen Bereich muß die Auswahl u.U. nach verschiedenen Normen und technischen Vorgaben getroffen werden. Die Auswahl ist für Architekten und Bauplaner kaum zu überblicken.

 

Der BF Bundesverband Flachglas hat jetzt in einer Pressemitteilung die Verwendung von Sicherheitsglas im Privatbereich als "Verpflichtung" deklariert. Den gesamten Pressetext "Sicherheitsglas im Eigenheim: Keine Pflicht, aber eine Verpflichtung" können Sie hier einsehen.

 

Eine Hilfe und Unterstützung bei der Auswahl der "richtigen" Verglasung bietet das Merkblatt V.05 "Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen" - Inhaltsverzeichnis

Bestellen können sie das hier

 

Und Informationen und ein Angebot über eine Schulung, ein Seminar oder eine Objektberatung zum Thema Verwendung von Sicherheitsglas bekommen Sie hier

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